Fördermöglichkeiten für Arbeitsuchend gemeldete
Sie sind auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle? Eine berufliche Weiterbildung erhöht Ihre Chancen auf einen passenden Job und bringt Sie zurück auf die Erfolgsspur. In den meisten Fällen ist eine Förderung möglich, wenn Sie arbeitslos geworden sind. Wer sich ganz neu orientieren muss, kann auch eine zweijährige Umschulung ins Auge fassen – und ebenfalls fördern lassen. Um Ihr bestmögliches Bildungsziel und die notwendige Dauer Ihrer Weiterbildung zu planen, bietet sich vor Beginn ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Förderprogramms an. Folgende Fördermöglichkeiten kommen für Sie in Frage:
Der Bildungsgutschein ist ein typisches Förderinstrument für alle, die arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Mit dem Bildungsgutschein haben Sie die Möglichkeit, an einer förderfähigen Weiterbildung teilzunehmen, ohne selbst die Kosten dafür zu tragen.
Wichtig ist, dass Sie den Bildungsgutschein innerhalb von drei Monaten nach Erhalt bei einem zugelassenen Träger Ihrer Wahl einlösen. Im Bildungsgutschein werden unter anderem Ihr Bildungsziel, die erforderliche Dauer Ihrer Weiterbildung oder Umschulung und der regionale Geltungsbereich ausgewiesen.
Wer wird gefördert?
Eine Weiterbildungsförderung ist möglich, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Aber auch für Berufstätige kann eine Weiterbildung infrage kommen, um zum Beispiel ihren Arbeitsplatz zu erhalten.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Kosten für die Teilnahme an einer förderfähigen Weiterbildung werden in voller Höhe von der Einrichtung getragen, die Ihnen den Bildungsgutschein ausgestellt hat. Typischerweise ist das die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist in der Regel, dass der ausgewählte Bildungsträger sowie die Weiterbildung nach AZAV zertifiziert sind.
Sie haben Fragen zur Förderung?
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gilt für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Sozialgesetzbuch §45 SGB III“. Zu diesen Maßnahmen zählen neben der fachlichen Weiterbildung je nach Bedarf zum Beispiel individuelle Coachings, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder die Vermittlung spezieller Kenntnisse. Gefördert werden können Maßnahmen eines zugelassenen Trägers. Auch eine betriebliche Maßnahme / Probearbeit von bis zu sechs Wochen sowie die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch einen privaten Arbeitsvermittler werden über den AVGS gefördert.
Wer wird gefördert?
Ausbildungs- und Arbeitssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind förderfähige Personen nach SGB III § 45 und kommen für den AVGS in Frage. Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können auch Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrer, Selbständige und Arbeitnehmer sein, die in Transfergesellschaften betreut werden.
Welche Kosten werden übernommen?
Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sie können ihn bei einem zugelassenen Träger wie dem uns einlösen. Die Kosten der jeweiligen Maßnahme werden dann vom Träger direkt mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter abgerechnet.
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Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Teilnehmer an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn sie arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende Leistungen beziehen. Für Bürgergeld-Empfänger gilt außerdem: Die Teilnahme an Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen und länger als 8 Wochen dauern, wird mit dem Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro unterstützt.
Was wird gefördert?
Eine zweijährige Umschulung erfordert viel Einsatz von Teilnehmern. Ihr Erfolg wird deshalb besonders belohnt: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit satten Erfolgsprämien für das Bestehen der Zwischen- und der Abschlussprüfung rechnen.
Welche Beträge werden ausgezahlt?
Nach dem neuen Weiterbildungsstärkungsgesetz erhalten Sie als Teilnehmer/in einer abschlussbezogenen Weiterbildung 1.000 Euro für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung und 1.500 Euro bei Bestehen Ihrer Abschlussprüfung. Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie einen Nachweis über das erfolgreiche Bestehen der jeweiligen Prüfung vor einer Kammer bei Ihrer Agentur für Arbeit vorlegen.
Wer wird durch die Umschulungsprämie gefördert?
Eine Prämienzahlung ist möglich, wenn Ihre Umschulung in einem Ausbildungsberuf erfolgt, für den eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.
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Vielleicht haben Sie schon erste Berufserfahrungen gesammelt, aber Ihnen fehlt noch der offizielle Berufsabschluss? Das Programm Zukunftsstarter unterstützt junge Erwachsene auf individuelle Weise dabei, die nötigen Qualifikationen und ihren Abschluss zu erwerben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen und Weiterbildungen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Dazu zählen vor allem:
- Kurse zur Vorbereitung auf die sogenannte „Externenprüfung“
- Maßnahmen zum Erwerb von Teilqualifikationen oder Grundkompetenzen
- Umschulungen (vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb)
Wer wird gefördert?
Das Programm Zukunftsstarter, eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter, unterstützt junge Erwachsene ab 25 Jahren dabei, einen Berufsabschluss zu erwerben. Es richtet sich an folgende Personengruppen:
- Geringqualifizierte Arbeitssuchende oder Berufstätige ohne Berufsabschluss
- Geringqualifizierte Personen, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
- Berufsrückkehrer / Wiedereinsteiger
Welche Kosten werden übernommen?
Neben den Kosten für die Weiterbildung oder Umschulung sind auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten sowie ggf. Unterbringungs- und Verpflegungskosten inbegriffen. Bei berufsbegleitenden Maßnahmen können Unternehmen Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Unter Umständen werden Prämien für die Zwischen- oder Abschlussprüfung gezahlt.
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Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Behörden
Digitale Transformation, Fachkräftemangel, steigender Wettbewerb: Betriebliche Weiterbildung wird zu einem immer zentraleren Faktor für den Unternehmenserfolg. Die positiven Effekte reichen von erhöhter Produktivität und Innovation bis zur Stärkung der Bildung und Arbeitszufriedenheit. Die Weiterbildung von Beschäftigten ist also eine Investition, die sich für Sie lohnt – zumal sie vom Staat gezielt gefördert wird!
Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren Sie als Arbeitgeber gleich doppelt – dank staatlicher Zuschüsse je nach Unternehmensgröße. Im Fokus stehen Erweiterungsqualifizierungen, die Ihre Mitarbeiter fit für die Zukunft und den (digitalen) Strukturwandel machen.
Mit top-qualifiziertem und -motiviertem Personal sind Sie optimal für aktuelle und kommende Herausforderungen gerüstet, sichern sich umkämpfte Fachkräfte und sind der Konkurrenz einen Schritt voraus.
Was wird gefördert?
Gefördert werden zum einen die Kosten berufsbegleitender Weiterbildungen und zum anderen die Lohnkosten während der Weiterbildung. So können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen lassen, während ihr Arbeitgeber finanziell entlastet wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Staat übernimmt je nach Betriebsgröße zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten. Unabhängig davon kann der Zuschuss bei älteren und schwerbehinderten Menschen bis zu 100 % betragen. Die Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25 % bis 75 % je nach Betriebsgröße bezuschusst.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden „ganz normale“ Berufstätige, die in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten, um ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern. Dabei geht es darum, ihre aktuelle Position vor dem Hintergrund des strukturellen und digitalen Wandels zu festigen oder auch Berufswechsel und Weiterentwicklungen innerhalb des Unternehmens zu ermöglichen. Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
Informationen zu den konkreten individuellen Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit (Tel. 0800 4 55 55 20).
Sie haben Fragen zur Förderung?
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung. Wir unterstützen Sie dabei, möglichst viel Geld zu sparen. Sprechen Sie uns einfach an.
Weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz
Überbrücken Sie Leerlaufzeiten und personelle Überkapazitäten clever mit der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. So können Sie sich für neue Ziele wappnen und einen wichtigen Wettbewerbsvorteil verschaffen. In Zeiten der Kurzarbeit profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von verlängerten Bildungsprämien, Transformationszuschüssen und Perspektivqualifizierungen sowie vereinfachten Bewilligungsverfahren.
Als Arbeitgeber dürfen Sie sich zusätzlich über Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung freuen. Außerdem besteht eine Erstattungsmöglichkeit der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 100 % (ab Juli 2021).
Weitere Informationen zur Kurzarbeiter-Regelung
Gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Mitarbeitern schränken ihre berufliche Leistungsfähigkeit nicht zwingend ein. Mit entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen ist der Erhalt ihres Arbeitsplatzes und/oder ihre (Wieder)eingliederung möglich, von denen Sie letztendlich auch als Arbeitgeber profitieren. Zur direkten Förderung für Arbeitgeber gehören dabei Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse.
Was wird gefördert?
Eine berufliche Rehabilitation umfasst die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA). Dazu gehören insbesondere:
- Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes bzw. bei der Jobsuche
- Berufsvorbereitung
- Berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung bzw. Weiterbildung
- Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
- Verschiedene weitere Bausteine je nach Bedarf
Als Arbeitgeber können Sie Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse erhalten, indem Sie über Betriebsärzte, Berufsgenossenschaften, das betriebliche Eingliederungsmanagement oder den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit auf den möglichen Reha-Bedarf bei Arbeitnehmern hinweisen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Um eine berufliche Rehabilitation beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert.
- Es sind besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich.
- Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden je nach individuellem Fall von folgenden Trägern übernommen:
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheit, Arbeit- oder Wegeunfall)
- Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
- Agentur für Arbeit oder Jobcenter
- Private Versicherungsanstalten (PVN) bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung
Alle Infos zur beruflichen Reha
Alle Umschulungen für die berufliche Reha
Fördermöglichkeiten für berufstätige Personen
Nicht nur Arbeitssuchende werden staatlich gefördert, sondern oft auch Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit „nur“ bedroht sind – zum Beispiel, weil ihnen bestimmte Qualifikationen fehlen. Aber auch dann, wenn Sie mit beiden Beinen fest im Job stehen, ist eine Weiterbildung eine sinnvolle Investition in Ihre berufliche Zukunft. Nur indem Sie Ihre Kompetenzen kontinuierlich aktualisieren und erweitern, sichern Sie langfristig Ihren Berufserfolg – oder eröffnen sich ganz neue Chancen und Aufstiegsmöglichkeiten. Das hat auch die Politik erkannt: Verschiedene Gesetze und Programme stehen für Ihre individuelle Weiterbildungsförderung bereit.
Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren Sie als Arbeitgeber gleich doppelt – dank staatlicher Zuschüsse je nach Unternehmensgröße. Im Fokus stehen Erweiterungsqualifizierungen, die Ihre Mitarbeiter fit für die Zukunft und den (digitalen) Strukturwandel machen.
Mit top-qualifiziertem und -motiviertem Personal sind Sie optimal für aktuelle und kommende Herausforderungen gerüstet, sichern sich umkämpfte Fachkräfte und sind der Konkurrenz einen Schritt voraus.
Was wird gefördert?
Gefördert werden zum einen die Kosten berufsbegleitender Weiterbildungen und zum anderen die Lohnkosten während der Weiterbildung. So können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen lassen, während ihr Arbeitgeber finanziell entlastet wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Staat übernimmt je nach Betriebsgröße zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten. Unabhängig davon kann der Zuschuss bei älteren und schwerbehinderten Menschen bis zu 100 % betragen. Die Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25 % bis 75 % je nach Betriebsgröße bezuschusst.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden „ganz normale“ Berufstätige, die in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung absolvieren möchten, um ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern. Dabei geht es darum, ihre aktuelle Position vor dem Hintergrund des strukturellen und digitalen Wandels zu festigen oder auch Berufswechsel und Weiterentwicklungen innerhalb des Unternehmens zu ermöglichen. Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
Informationen zu den konkreten individuellen Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie über den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit (Tel. 0800 4 55 55 20).
Sie haben Fragen zur Förderung?
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung. Wir unterstützen Sie dabei, möglichst viel Geld zu sparen. Sprechen Sie uns einfach an.
Weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz
Überbrücken Sie Leerlaufzeiten und personelle Überkapazitäten clever mit der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. So können Sie sich für neue Ziele wappnen und einen wichtigen Wettbewerbsvorteil verschaffen. In Zeiten der Kurzarbeit profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von verlängerten Bildungsprämien, Transformationszuschüssen und Perspektivqualifizierungen sowie vereinfachten Bewilligungsverfahren.
Als Arbeitgeber dürfen Sie sich zusätzlich über Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung freuen. Außerdem besteht eine Erstattungsmöglichkeit der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 100 % (ab Juli 2021).
Weitere Informationen zur Kurzarbeiter-Regelung
Gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Mitarbeitern schränken ihre berufliche Leistungsfähigkeit nicht zwingend ein. Mit entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen ist der Erhalt ihres Arbeitsplatzes und/oder ihre (Wieder)eingliederung möglich, von denen Sie letztendlich auch als Arbeitgeber profitieren. Zur direkten Förderung für Arbeitgeber gehören dabei Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse.
Was wird gefördert?
Eine berufliche Rehabilitation umfasst die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA). Dazu gehören insbesondere:
- Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes bzw. bei der Jobsuche
- Berufsvorbereitung
- Berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung bzw. Weiterbildung
- Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
- Verschiedene weitere Bausteine je nach Bedarf
Als Arbeitgeber können Sie Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse erhalten, indem Sie über Betriebsärzte, Berufsgenossenschaften, das betriebliche Eingliederungsmanagement oder den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit auf den möglichen Reha-Bedarf bei Arbeitnehmern hinweisen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Um eine berufliche Rehabilitation beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert.
- Es sind besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich.
- Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden je nach individuellem Fall von folgenden Trägern übernommen:
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheit, Arbeit- oder Wegeunfall)
- Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
- Agentur für Arbeit oder Jobcenter
- Private Versicherungsanstalten (PVN) bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung
Alle Infos zur beruflichen Reha
Alle Umschulungen für die berufliche Reha
Fördermöglichkeiten für Rehabilitanden
Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation erhalten Sie maßgeschneiderte Unterstützung, wenn Sie aufgrund von gesundheitlichen Vorfällen und Einschränkungen Hilfe benötigen. Das Ziel dabei ist es, Betroffenen den Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit zu ermöglichen.
Die Fördermöglichkeiten hängen dabei von Ihrer individuellen Situation und Ihren konkreten Zielen ab. Dazu können gehören:
- Die Fortsetzung Ihrer Beschäftigung an Ihrem angestammten Arbeitsplatz -
- Der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben -
- Berufliche Veränderung -
Was wird gefördert?
Eine berufliche Rehabilitation umfasst die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA). Dazu gehören insbesondere:
• Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes bzw. bei der Jobsuche
• Berufsvorbereitung
• Berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung bzw. Weiterbildung
• Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber
• Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
• Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
• Verschiedene weitere Bausteine je nach Bedarf
Welche Voraussetzungen gibt es?
Um eine berufliche Rehabilitation beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert.
• Es sind besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich.
• Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden je nach individuellem Fall von folgenden Trägern übernommen:
• Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheit, Arbeit- oder Wegeunfall)
• Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
• Agentur für Arbeit oder Jobcenter
• Private Versicherungsanstalten (PVN) bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung
Alle Infos zur beruflichen Reha
Alle Umschulungen für die berufliche Reha
Fördermöglichkeiten für Zeitsoldaten
Das DZE bzw. die Laufbahn als Soldat:in neigt sich dem Ende zu? Oder bist du bereits ausgeschieden und möchtest gut vorbereitet ins zivile Berufsleben starten? Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bietet dir einige Möglichkeiten.
Die Fördermöglichkeiten hängen dabei von der individuellen Situation und den konkreten Zielen ab.
Für dich als Zeitsoldat:in oder Berufsoffizier:in im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze kommt eine Weiterbildungsförderung durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr in Frage. Du hast damit die Möglichkeit, kostenfrei an einer Weiterbildung oder Umschulung bei uns teilzunehmen – und das bis zu sechs Jahre nach deinem Dienstzeitende.
Der Berufsförderungsdienst bietet dienstzeitbegleitende Eingliederungsmaßnahmen schon während der aktiven Wehrdienstzeit an. So kann Ihr vorhandenes Potential optimal genutzt werden, vorhandene Kenntnisse aufgefrischt und Fertigkeiten erweitert werden.
Als Soldaten erhalten Sie je nach persönlicher Voraussetzung, auch die Möglichkeit sich beruflich vollständig neu zu orientieren.
Soldaten haben grundsätzlich auch den Anspruch auf eine Förderung externer Maßnahmen, wie etwa durch Lehrgänge im Direktunterricht, im Fernunterricht oder durch Fernstudiengänge, die von öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen angeboten werden.
Dieser Anspruch auf Weiterbildung liegt im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) begründet und bietet ein breites Angebot, das sich nach der Dauer der Dienstzeitverpflichtung richtet und systematisch aufeinander aufbaut.
Ob Computerkurs, Berufsschulabschluss oder Studium, der BFD fördert Ihre Interessen und unterstützt Sie bei Ihrem nächsten Karriereschritt in das zivile Erwerbsleben nach Dienstzeitende. Neben aktiven Bundeswehrsoldaten haben auch ehemalige Soldatenauf Zeit Anspruch auf eine qualifizierte Beratung.